Egal ob betriebsbedingt, fristlos oder mit einer bestimmten Frist, sie sollten unbedingt dagegen vorgehen! Eine Kündigung während ihrer Elternzeit ist fast nie zulässig!
Grundsätzlich ist im Gesetz festgelegt, dass für Beschäftigte in Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Auch im Falle einer betriebsbedingten Kündigung sind Sie geschützt.
Achtung: handeln Sie schnell! Sie haben nur 3 Wochen Zeit, gegen ihre Kündigung während der Elternzeit vorzugehen.
Falls Sie eine schriftliche und unterschriebene Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Sie haben drei Wochen Zeit, sich zu wehren! Zögern Sie nicht – rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie uns. Wir sind für Sie da, um gemeinsam gegen die Kündigung anzugehen.
Das bewährte Team um Niklas Gellert, Aneta Pacura und Sebastian Schmäcke wird für Sie persönlich das beste Ergebnis erzielen.
In unserer Kanzlei steht die kompetente und effektive Betreuung Ihres Anliegens im Vordergrund. Mit jahrelanger Erfahrung setzen wir auf modernste Arbeitsweisen, um Sie schnell und ohne Umwege zu unterstützen. Unser Ziel ist die Kommunikation auf Augenhöhe sowie der direkte und unkomplizierte Austausch.
Unsere Erfahrungen in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Großkonzerne fließen in jede Mandantenbeziehung mit ein, wobei Ihr Verständnis und Ihre Zufriedenheit unsere Prioritäten sind.
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